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Brandschutz

Im Falle eines Brandfalles ist es wichtig, dass genügend geschultes Personal im Betrieb ist, um schnell und sicher mit dem Ernstfall umzugehen. Entsprechend sieht das Arbeitsschutzgesetz im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften (ArbSchG §10 Abs. 2, UVV "Grundsätze der Prävention" §22 Abs. 2) vor, dass mindestens 5 Prozent der Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ausgebildet werden.

Durch die Ausbildung von Brandschutzhelfern und Evakuierungshelfern sorgen Sie in Ihrem Unternehmen vor. So können durch kalkuliertes, schnelles Handeln im Ernstfall größere Schäden verhindert werden. Insbesondere Personenschäden gilt es auszuschließen.

Wir bieten Ihnen diese Ausbildung für Ihr Personal nach DGUV Information 205-023 mit praktischer Unterweisung am Feuerlöscher an. Auch jährliche Brandschutzunterweisungen führen wir gern für Sie durch. In einem kostenlosen Erstgespräch beraten wir zu den notwendigen Maßnahmen und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Vereinbaren Sie gern einen Termin mit uns.

Unsere Schulungen im Bereich "Brandschutz" im Überblick:

  • Brandschutzhelfer
  • Brandschutz- und Evakuierungshelfer
  • Feuerlöschertrainings individuell

Brandschutzhelfer und Brandschutzhelferin

​Laut Arbeitsschutzgesetz §10 Abs. 2. , der UVV "Grundsätze der Prävention" §22 Abs. 2 und der Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A.2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Abschnitt 7.3 ist eine ausreichende Anzahl (min. 5% der Beschäftigten) der Beschäftigten als Brandschutzhelfer aus zu bilden.
 
 Wir bieten Ihnen diese Ausbildung für Ihr Personal nach DGUV Information 205-023 mit praktischer Unterweisung am Feuerlöscher an.
 
 Die Schulung Brandschutzhelfer erfüllt die Mindestanforderungen, die in der DGUV Information 205-023 gefordert werden.
 
 - Dauer der Schulung: ca. 3 Stunden
 - Teilnehmende: max. 12 (bei Inhouse-Schulungen)
 
 Unsere Themen beim Brandschutz:
 - Wie entsteht ein Brand / Der Verbrennungsvorgang
 - Brandklasseneinteilung
 - Löschmittel
 - Umgang mit tragbaren Feuerlöschern
 - Verhalten im Brandfall
 - Bekämpfen von Personenbränden
 - Flucht und Rettungswege
 
 Ihre Vorteile:
 - Wir üben mit mobilen Brandsimulator
 - Wir schulen in Ihrem Haus
 - Wir gehen speziell auf Ihren Betrieb ein
 - geringer Arbeitszeitausfall Ihrer Mitarbeiter
 
 Für den Praxisteil wird eine Fläche von ca. 10x10m und ein Wasseranschluss benötigt.


Brandschutz- und Evakuierungshelfer/in

Laut Arbeitsschutzgesetz §10 Abs. 2. , der UVV "Grundsätze der Prävention" §22 Abs. 2 und der Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A.2.2 "Maßnahmen gegen Brände" Abschnitt 7.3, ist eine ausreichende Anzahl (min. 5% der Beschäftigten) der Beschäftigten als Brandschutzhelfer aus zu bilden.
 
 Wir bieten Ihnen diese Ausbildung für Ihr Personal nach DGUV Information 205-023 mit praktischer Unterweisung am Feuerlöscher an.
 
 Die Schulung Brandschutz- und Evakuierungshelfer erfüllt alle Vorgaben, die in der DGUV Information 205-023 gefordert werden, und geht darüber hinaus noch mehr auf die Themen Vorbeugender Brandschutz und Evakuierung/Räumung ein.
 
 Dauer der Schulung: 8 UE (ca. 6,5 Stunden)
 Teilnehmende: max. 12 
  
 Unsere Themen beim Brandschutz:
 - Wie entsteht ein Brand / Der Verbrennungsvorgang
 - Brandklasseneinteilung
 - Löschmittel
 - Umgang mit tragbaren Feuerlöschern
 - Verhalten im Brandfall
 - Bekämpfen von Personenbränden
 - Flucht und Rettungswege
 - Aufgaben bei einer Evakuierung
 - Was ist bei einer Evakuierung zu beachten
 - Sammelplätze
 - Planung und Durchführung einer Evakuierungsübung
 
 Ihre Vorteile:
 - Wir üben mit mobilen Brandsimulator
 - Wir schulen in Ihrem Haus
 - Wir gehen speziell auf Ihren Betrieb ein
 - geringer Arbeitszeitausfall Ihrer Mitarbeiter
 
 Für den Praxisteil wird eine Fläche von ca. 10x10m und ein Wasseranschluss benötigt.


Feuerlöschertraining

Für die praktische Ausbildung im Umgang mit Feuerlöschern steht Ihnen ein mobiler Feuerlöschtrainer mit folgender Ausstattung zur Verfügung:
 
- Brandsimulationswanne für Flächenbrände
- verschiedene Übungsattrappen (Papierkorb, Schaltschrank etc.)
- Übungs-Feuerlöscher
 
Die für den Übungsbetrieb notwendigen Materialien bringen wir mit.
Für die Löschübungen benötigen wir lediglich eine freie Fläche von ca. 10 x 10 m auf Ihrem Betriebsgelände und einen Wasseranschluss.
 
Durch den Einsatz von Propangas kann die Übungsanlage umweltschonend und rückstandsfrei betrieben werden.
 
Die Übungs-Feuerlöscher werden mit Wasser und Druckluft befüllt.
 
Für ehrenamtliche Hilfsorganisationen gelten besondere Tarife für den mobilen Feuerlöschtrainer.